Pflegegrad online beantragen – Leistungen ab dem ersten Tag sichern
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Einfache und Schnelle Antragserstellung
Sichere Datenübermittlung an die Pflegekasse
Persönliche Unterstützung und Hilfe beim Antrag
Leistungen ab dem ersten Tag sichern
In Kooperation mit unserem Premiumpartner deinePflege.

Schritt für Schritt zu Ihrem Pflegegrad
1. Ausfüllen
Füllen Sie das Formular mit deinePflege einfach online aus.
2. Versenden
Wählen Sie die Versandart aus – der Antrag wird schnell und sicher für Sie versendet.
3. Vorbereiten
Bereiten Sie sich in Ihrem Benutzerkonto auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst vor.
4. Begutachtung
5. Bescheid
Nach 6 bis 8 Wochen erhalten Sie den Bescheid mit dem Ergebnis von Ihrer Pflegekasse.
6. Fertig
Tragen Sie Ihren neuen Pflegegrad in Ihr Benutzerkonto ein – so lassen sich die Leistungen gezielt optimieren.
Pflegebedarf frühzeitig erkennen und handeln
Pflegebedürftigkeit tritt selten von einem Tag auf den anderen ein – häufig entwickelt sie sich schleichend über einen längeren Zeitraum. Sobald der Eindruck entsteht, dass Sie selbst oder eine nahestehende Person im Alltag auf Hilfe angewiesen ist, sollte frühzeitig ein Pflegeantrag gestellt werden – auch dann, wenn noch Unsicherheit über das genaue Ausmaß besteht.
Ob eine Person als pflegebedürftig gilt, richtet sich nach körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen, die die Selbstständigkeit im Alltag beeinträchtigen. Je nach Schwere der Beeinträchtigungen erfolgt die Einstufung in einen entsprechenden Pflegegrad. Bereits bei geringfügigen Einschränkungen können Leistungen in Anspruch genommen werden – daher ist es sinnvoll, frühzeitig aktiv zu werden.


Pflegegrad verstehen: Grundlage für Leistungen der Pflegekasse
Ein Pflegegrad beschreibt, in welchem Maß eine Person im Alltag auf Unterstützung angewiesen ist. Er bildet die Grundlage dafür, welche Leistungen durch die Pflegekasse gewährt werden.
Je nach Ausmaß der körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen erfolgt die Einstufung in einen Pflegegrad von 1 bis 5. Pflegegrad 1 steht für geringe Beeinträchtigungen, Pflegegrad 5 für schwerste. Entscheidend ist, wie selbstständig die betreffende Person ihren Alltag bewältigen kann. Dies wird im Rahmen einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst festgestellt.
Vor der Begutachtung muss ein Erstantrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Erst nach Eingang dieses Antrags wird ein Termin zur persönlichen Begutachtung durch eine unabhängige Fachkraft vereinbart. Ein unangekündigter Besuch ist dabei ausgeschlossen.
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Wie wird ein Pflegegrad bewertet?
Bei der Bewertung des Pflegegrades werden sechs Lebensbereiche betrachtet: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen sowie die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. In jedem Bereich werden Punkte von null bis drei vergeben, deren Gesamtwert den Pflegegrad bestimmt. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher die Leistungen der Pflegekasse.
12,5 bis 27 Punkte: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
27 bis unter 47,5 Punkte:
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
47,5 bis unter 70 Punkte: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
70 bis unter 90 Punkte: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
90 bis 100 Punkte: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Häufige Frage zum Erstantrag
Ein Pflegegrad ist eine Einstufung, mit der der individuelle Unterstützungsbedarf einer pflegebedürftigen Person erfasst wird. Er dient als Grundlage dafür, welche Leistungen von der Pflegeversicherung übernommen werden – etwa Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Hilfsmittel. Es gibt fünf Pflegegrade (1 bis 5), wobei ein höherer Pflegegrad einen höheren Bedarf an Hilfe im Alltag und damit umfangreichere Leistungen bedeutet.
Sobald erste Einschränkungen bei der Bewältigung des Alltags auftreten – körperlich, geistig oder psychisch –, ist ein Antrag sinnvoll. Warten kann dazu führen, dass Leistungen zu spät oder gar nicht gewährt werden.
Der Antrag kann von der pflegebedürftigen Person selbst oder von bevollmächtigten Angehörigen gestellt werden.
Ein Pflegegrad wird durch einen formlosen Antrag bei der Pflegekasse der betroffenen Person beantragt – schriftlich, telefonisch oder online. Nach Antragseingang beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (oder MEDICPROOF bei Privatversicherten) mit einer Begutachtung. Beim Hausbesuch wird der Unterstützungsbedarf anhand eines standardisierten Verfahrens bewertet. Auf Grundlage des Gutachtens entscheidet die Pflegekasse über die Einstufung und informiert per schriftlichem Bescheid.
Die Bewertung eines Pflegegrades erfolgt durch eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder MEDICPROOF (bei privat Versicherten). Bei der Begutachtung wird anhand eines standardisierten Fragenkatalogs geprüft, wie selbstständig die betroffene Person in sechs Lebensbereichen ist: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, krankheitsbedingte Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens. Für jedes Modul werden Punkte vergeben, die am Ende zu einem Gesamtwert führen. Dieser bestimmt den Pflegegrad. Auf Grundlage des Gutachtens entscheidet die Pflegekasse, der Bescheid folgt in der Regel nach 6 bis 8 Wochen.
Je nach Pflegegrad stehen Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbeträge, Zuschüsse für Pflegehilfsmittel, Wohnraumanpassung und weitere Leistungen zur Verfügung.