Pflegegrad online beantragen – Leistungen ab dem ersten Tag sichern

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Pflegegrad online beantragen – Leistungen ab dem ersten Tag sichern

Einfache und Schnelle Antragserstellung

Sichere Datenübermittlung an die Pflegekasse

Persönliche Unterstützung und Hilfe beim Antrag

Leistungen ab dem ersten Tag sichern

Jetzt Pflegegrad kostenfrei beantragen

In Kooperation mit unserem Premiumpartner deinePflege.

Schritt für Schritt zu Ihrem Pflegegrad

1. Ausfüllen

Füllen Sie das Formular mit deinePflege einfach online aus.

2. Versenden

Wählen Sie die Versandart aus – der Antrag wird schnell und sicher für Sie versendet.

3. Vorbereiten

Bereiten Sie sich in Ihrem Benutzerkonto auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst vor.

4. Begutachtung

Nach 2 bis 4 Wochen wird Ihre Pflegebedürftigkeit von einem Gutachter eingeschätzt.

5. Bescheid

Nach 6 bis 8 Wochen erhalten Sie den Bescheid mit dem Ergebnis von Ihrer Pflegekasse.

6. Fertig

Tragen Sie Ihren neuen Pflegegrad in Ihr Benutzerkonto ein – so lassen sich die Leistungen gezielt optimieren.

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Pflegebedarf frühzeitig erkennen und handeln

Pflegebedürftigkeit tritt selten von einem Tag auf den anderen ein – häufig entwickelt sie sich schleichend über einen längeren Zeitraum. Sobald der Eindruck entsteht, dass Sie selbst oder eine nahestehende Person im Alltag auf Hilfe angewiesen ist, sollte frühzeitig ein Pflegeantrag gestellt werden – auch dann, wenn noch Unsicherheit über das genaue Ausmaß besteht.

Ob eine Person als pflegebedürftig gilt, richtet sich nach körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen, die die Selbstständigkeit im Alltag beeinträchtigen. Je nach Schwere der Beeinträchtigungen erfolgt die Einstufung in einen entsprechenden Pflegegrad. Bereits bei geringfügigen Einschränkungen können Leistungen in Anspruch genommen werden – daher ist es sinnvoll, frühzeitig aktiv zu werden.

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Pflegegrad verstehen: Grundlage für Leistungen der Pflegekasse

Ein Pflegegrad beschreibt, in welchem Maß eine Person im Alltag auf Unterstützung angewiesen ist. Er bildet die Grundlage dafür, welche Leistungen durch die Pflegekasse gewährt werden.

Je nach Ausmaß der körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen erfolgt die Einstufung in einen Pflegegrad von 1 bis 5. Pflegegrad 1 steht für geringe Beeinträchtigungen, Pflegegrad 5 für schwerste. Entscheidend ist, wie selbstständig die betreffende Person ihren Alltag bewältigen kann. Dies wird im Rahmen einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst festgestellt.

Vor der Begutachtung muss ein Erstantrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Erst nach Eingang dieses Antrags wird ein Termin zur persönlichen Begutachtung durch eine unabhängige Fachkraft vereinbart. Ein unangekündigter Besuch ist dabei ausgeschlossen.

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Wie wird ein Pflegegrad bewertet?

Bei der Bewertung des Pflegegrades werden sechs Lebensbereiche betrachtet: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen sowie die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. In jedem Bereich werden Punkte von null bis drei vergeben, deren Gesamtwert den Pflegegrad bestimmt. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher die Leistungen der Pflegekasse.

Pflegegrad 1

12,5 bis 27 Punkte: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
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Häufige Frage zum Erstantrag

Was ist ein Pflegegrad?
Wann sollte ein Pflegegrad beantragt werden?
Wer kann einen Pflegegrad beantragen?
Wie wird ein Pflegegrad beantragt?
Wie läuft eine Bewertung eines Pflegesgrades ab?
Welche Leistungen erhalte ich bei einem Pflegegrad?
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