Kostenloses Pflegewissen-Quiz Testen Sie jetzt Ihr Pflegewissen Quiz Allgemein Pflege - PdA (#67) Willkommen beim Pflegewissen-Quiz von Pflege-durch-Angehoerige.deErfahren Sie, wie gut Sie im Thema Pflege informiert sind. Lassen Sie uns gleich loslegen.VorherigeNächsteAllgemeine Fragen zur PflegeHier werden grundsätzliche Fragen zur Pflege gestellt, es ist immer nur EINE Antwort richtig.Wie viele Pflegegrade gibt es? Keine Antwort stimmt Es heißt Pflegestufen und es sind 3. Es gibt 3 Pflegegrade Es gibt 5 PflegegradeWelche Leistungen stehen Menschen mit Pflegegrad unter anderem zu? Es gibt keine gesonderten Leistungen gegenüber Menschen ohne Pflegegrad Pflegegeld, Sachleistungen oder Kombinationsleistungen (abhängig vom Pflegegrad) Nur Inkontinenzversorgung Höherer Urlaubsanspruch bei BerufstätigenWer führt die Pflegegrad-Begutachtung durch? Der Hausarzt Der medizinische Dienst der Krankenkassen Die Pflegekasse selbst Die Krankenkasse selbstIst ein Pflegegrad das Gleiche wie eine Grad der Behinderung? Nein, das sind zwei unterschiedliche Dinge, die unabhängig von einander sein können Ja, es wird dabei lediglich unterschieden, ob der Antrag bei der Pflegekasse oder beim Landratsamt gestellt wurde Ja, das sind nur andere BegrifflichkeitenWer ist per Definition pflegebedürftig? Prinzipiell alte Menschen über 65 Menschen, die nicht kochen und einkaufen können Menschen, die vorübergebend krank und auf Hilfe angewiesen sind Jeder der sich nicht selbst versorgen kann und Unterstützung im Alltag benötigtWer kann von Pflegebedürftigkeit betroffen sein? Jeder der nicht kochen und einkaufen kann Nur Menschen über 65 Menschen jeden Alters mit gesundheitlichen Einschränkungen. Nur Personen, die einen Unfall hatten.Ist ein Widerspruch bei vermutlich falscher Begutachtung möglich? Ja, mit einer Frist von 4 Wochen Ja, aber nur durch einen Anwalt oder Pflegesachverständigen Ja, mit einer Frist von 12 Wochen Nein, ein Widerspruch ist ausgeschlossenVorherigeNächsteLeistungsansprüche bei PflegebedürftigkeitIn diesem Abschnitt dreht sich alles um die Leistungsansprüche bei Pflegebedürftigkeit, es ist immer nur EINE Antwort richtig.Was ist die Kurzzeitpflege? Die Pflegebedürftigkeit endet nach maximal 42 Tagen Eine spezielle Pflegeform, wobei der Pflegebedürftige für einen bestimmten Zeitraum in einer stationären Einrichtung untergebracht wird Die Pflege ist nur für einen kurzen Zeitraum notwendig, maximal 6 Monate Die Pflegeperson muss nur für kurze Zeit am Tag pflegenWas ist der Entlastungsbetrag? Ein Rabatt auf den Stromtarif für Pflegehaushalte Ein monatlichen Betrag von 131 Euro für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen Ein Preisgeld für die Pflegeperson des Monats Eine Steuererleichterung für PflegepersonenWas ist der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen im Sinne der Pflegekasse? Gratis Wandbelag für alle Pflegebedürftige um die Optik des wohnumfelds zu verbessern Ein Zuschuss von bis zu 4.180 € für notwendige Umbauten, die die Pflege erleichtern Ein zinsgünstiger Förderkredit der Pflegekasse, der innerhalb von 7 Jahren zurück bezahlt werden muss Maßnahmen, die dazu dienen, dass das Wohnumfeld optisch verbessert wirdWas ist die Tagespflege? Die Pflege findet nur tagsüber statt, nachts versorgt sich der Pflegebedürftige alleine Die Pflege ist nur an mindestens einem bzw. an maximal 9 Tagen im Monat notwendig So was gibt es nicht. Eine spezielle Pflegeform, wobei der Pflegebedürftige tagsüber in einer stationären Einrichtung untergebracht wirdWas sind Sachleistungen im sinne der Pflegekasse? Direkte Leistungen vom Pflegedienst Eine monatliche Lieferung von Sachgeschenken Kostenlose Beratung bei Ärzten Finanzielle Unterstützung zum Kauf von HilfsmittelnWelche Leistungen erhalten Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden? Keine Leistungen Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Tagespflege, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Entlastungsleistungen, Pflegehilfsmittel, Zuschuss für Umbauten (abhängig vom Pflegegrad) Quartalsweise einen Aufenthalt in einer Reha-Einrichtung Jährliche Einmalzahlung von 1.000 €Was ist Pflegegeld? Geld, das dem Pflegebedürftigen zur Verfügung steht um Pflegeleistungen selbst zu organisieren Monatliche Sparrate seitens der Pflegekasse zum Vermögensaufbau einer pflegebedürftigen Person Geld für die Pflegeperson Ein monatlicher Betrag, der an die Pflegekasse bezahlt werden mussVorherigeNächstePflegeformen und Wohnformen in der PflegeIn diesem Abschnitt geht es um die möglichen Pflegeformen und Wohnformen für pflegebedürftige Menschen, es ist immer nur EINE Antwort richtig.Welche Pflegeformen gibt es? Jeder muss nach sich selbst schauen Pflege-Urlaub, Pflegereise Häusliche Pflege, ambulante Pflege, Selbstpflege Stationäre Pflege, häusliche Pflege, ambulante PflegeWelche Wohnformen gibt es? Ausschließlich im häuslichen Umfeld Ausschließlich im Pflegeheim Zuhause (ambulant), in einer Einrichtung (stationär, bspw. Pflegeheim), Pflege-WG, Betreutes Wohnen Es gibt keine speziellen Wohnformen für PflegebedürftigeGibt es spezielle Wohnformen für Menschen mit Demenz? Ja, aber nicht in Deutschland Nein, Demenzpatienten können überall untergebracht werden Ja, spezielle WG´s und spezielle PflegeheimeVorherigeNächsteZuschüsse und ErstattungenWelche Zuschüsse und Erstattungen gibt es? Es ist immer nur EINE Antwort richtig.Gibt es einen Zuschuss für Inkontinenzversorgung, wie Windeln oder Vorlagen? Nein, das ist generell ausgeschlossen Ja, wenn ich auf andere Leistungen verzichte Ja, ab einer mittleren Inkontinenz Nein, Inkontinenzversorgung wird nicht bezschusstGibt es Zuschüsse für eine Wohnraumanpassung entsprechend der jeweiligen Einschränkungen von der Pflegekasse? Ja, mit Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 2) Nur von der Hausbank Nein, es gibt keine Zuschüsse Das ist eine EinzelfallentscheidungGibt es einen Zuschuss für Hygiene-Produkte, wie Handschuhe, Desinfektionsmittel etc.? Ja, im Wert von bis zu 42 € auf bestimmte Produkte Nein, es gibt nur Inkontinenzversorgung Nein, gibt es nicht Ja, egal welche Produkte ich benötige, auch für beispielsweise Hautcremes und SalbenGibt es eine Fahrtkostenerstattung für Arztfahrten? Das hängt von der jeweiligen gesetzlichen Kranken- oder Pflegekasse ab Ja, aber nur wenn medizinisch notwendig Ja, egal für welche Arzt-Fahrt Nein, generell gibt es keine FahrtkostenerstattungVorherigeNächsteAllgemeinIn diesem Abschnitt geht es um verschiedene ThemenWelche Unterlagen und Nachweise sind für den Pflegeantrag notwendig? Krankenakte des Antragstellers, sowie eine Bestätigung vom Hausarzt über eine mögliche Pflegebedürftigkeit müssen eingereicht werden Personalausweis, Führerschein und Krankenkassenkarte werden benötigt Nur eine Kopie des Personalausweises und der Krankenkarte sind notwendig Es sind keine Nachweise oder Unterlagen notwendig, für die Begutachtung spielen Atteste, Arztberichte, Pflegetagebuch etc. eine wichtige RolleWelche Rechte habe ich als pflegender Angehöriger gegenüber meinem Arbeitgeber? Arbeitnehmer mit Pflegefall in der Familie bekommen bei der Urlaubsplanung Vorrang, dies ist gesetzlich geregelt Arbeitnehmer haben unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf Pflegezeit, Familienpflegezeit etc. um die Pflege zu organisieren Es gibt keine gesonderten Rechte für Arbeitnehmer, die einen Pflegefall in der Familie habenWie läuft die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) bzw. MEDICPROOF (bei Privatversicherten) ab? Die Begutachtung findet beim Antragsteller in der häuslichen Umgebung statt, kann aber auch telefonisch erfolgen. Der Gutachter entscheidet ausschließlich anhand der Krankenakte des Antragstellers über die Höhe des Pflegegrades. Es gibt keinen festen Ablauf, jeder Gutachter hat seine eigene RichtlinienWie werden Pflegehilfsmittel (z. B. Pflegebett, Rollstuhl) beantragt und finanziert? Ein Antrag ist nicht nötig, der Bedarf geht aus der Patientenakte hervor und wird dementsprechend genehmigt Ein Arzt beispielsweise stellt ein Rezept aus, dass im Sanitätshaus eingelöst werden kann. Das Sanitätshaus klärt den Rest mit der KasseGibt es Schulungen oder Kurse für pflegende Angehörige und sind sie kostenlos? Ja, es gibt eine vielzahl von Schulungs und Kursangeboten, die von den Kassen bezahlt werden Nein, es gibt auch keine speziellen Schulungen für pflegende angehörige, nur für Pflegefachkräfte Nein, es gibt kein kostenloses Schulungsangebot, Schulungen und Kurse müssen selbst bezahlt werdenVorherigeNächsteErgebnis des QuizUm ein detailliertes Ergebnis zu erhalten geben Sie bitte Ihre Mailadresse an, wir senden Ihnen daraufhin Ihr detailliertes Ergebnis mit den richtigen Antworten zu. Sollten Sie nur die Gesamtpunktzahl sehen wollen, können Sie ohne Eingabe Ihrer Mailadresse fortfahren.Detailliertes Ergebnis per Mail erhalten (Mit Eingabe meiner E-Mailadresse habe ich die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen und stimme der Verarbeitung meiner Daten zur Auftragsbearbeitung und der Kontaktaufnahme per E-Mail. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.* Ja, ich möchte gerne den kostenlosen Newsletter von Pflege-durch-Angehörige erhalten Previous Ergebnis des Quiz