Kostenloses Verhinderungspflege-Quiz Testen Sie jetzt Ihr Pflegewissen für die Verhinderungspflege Quiz Verhinderungspflege - PdA (#68) Willkommen beim Pflegewissen-Quiz zur Verhinderungspflege von Pflege-durch-Angehoerige.deErfahren Sie, wie gut Sie im Thema Verhinderungspflege informiert sind. HINWEIS: Im Laufenden Jahr 2025 gibt es ab dem 01.07. weitere Änderungen, die auch die Verhinderungspflege betreffen. Daher sind manche Fragen auch nur auf den Zeitraum bis 30.06.25 ausgelegt. Lassen Sie uns gleich loslegen.VorherigeNächsteTeil 1 von 4 zum Thema VerhinderungspflegeEs ist immer nur EINE Antwort richtig.Wird das Pflegegeld während der Verhinderungspflege weitergezahlt? Vielleicht, das muss mit der Pflegekasse verhandelt werden Ja, in voller Höhe Nein, der Anspruch ruht Ja, aber ggf. mit KürzungenWie hoch ist der maximale Betrag für die Verhinderungspflege pro Jahr (Gültig bis 30.06.25)? 1.685 € 2.491 € mit Umwandlung aus der Kurzzeitpflege Abhängig vom Pflegeaufwand und vom Pflegegrad 3.539 € mit Umwandlung aus der KurzzeitpflegeWer hat Anspruch auf Verhinderungspflege? Alle Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 Jeder Mensch mit einer Schwerbehinderung Alle Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 Jeder Pflege- oder BetreuungsdienstdienstWelche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verhinderungspflege zu erhalten? Es gibt keine Voraussetzungen Mindestens Pflegegrad 1, Pflegeperson muss verhindert sein Mindestens Pflegegrad 2, Pflegeperson muss verhindert sein Der Pflegedienst muss Kapazitäten habenKann ich Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege kombinieren (gültig bis 30.06.25)? Ja, eine Kombination ist möglich (Umwandlung maximal 806 €) Ja, eine Kombination ist möglich (Umwandlung volles Budget) Nein, eine Kombination ist nicht möglich Ja eine Kombination ist möglich, wenn es ein Pflegedienst machtWo beantrage ich die Verhinderungspflege? Pflegekasse Landratsamt Hausarzt KrankenkasseWie oft und wie lange kann ich "stundenweise" Verhinderungspflege in Anspruch nehmen? Abhängig davon wer die Ersatzpflege übernimmt Beliebig oft, solange das Budget reicht Stundenweise ist nicht möglich, nur tageweise Bis zu 42 Tage (6 Wochen) im JahrKann ein Familienmitglied die Verhinderungspflege übernehmen? Ja, das geht, es kann der volle Betrag genutzt werden Nein, Verhinderungspflege kann nur ein Pflege- oder Betreuungsdienst nutzen Ja, aber abhängig vom Verwandtschaftsgrad mit einem geringeren Budget Nein, das ist grundsätzlich ausgeschlossenWie oft und wie lange kann ich "tageweise" Verhinderungspflege in Anspruch nehmen (gültig bis 30.06.25)? Abhängig davon wer die Ersatzpflege übernimmt Beliebig oft, solange das Budget reicht Tageweise ist nicht möglich, nur stundenweise Bis zu 42 Tage (6 Wochen) im JahrMuss die Ersatzpflegeperson bestimmte Qualifikationen haben? Ja, die Ersatzpflegeperson muss eine Schulung zur "qualifizierten Ersatzpflegeperson" nachweisen Nein, es sind keine Qualifikationen notwendig Ja, ein Erstehilfekurs wird benötigt Ja, die Ersatzpflegeperson muss entweder aus der Pflege oder aus dem medizinischen Bereich kommenVorherigeNächsteTeil 2 von 4 zum Thema VerhinderungspflegeEs ist immer nur EINE Antwort richtig.Kann ich Verhinderungspflege im Ausland in Anspruch nehmen? Ja, aber nur wenn eine Pflegefachkraft vor Ort ist Ja, das ist unter gewissen Voraussetzungen möglich Nein, da eine pflegebedürftige Person nicht reisen darf Nein, das ist grundsätzlich ausgeschlossenWie wird die Verhinderungspflege abgerechnet? Der Betrag wird abhängig vom Pflegegrad automatisch am Jahresanfang überwiesen, deswegen muss nicht abgerechnet werden Eine E-Mail oder ein Brief mit dem Gesamtbetrag an die Pflegekasse, als Zwei-Zeiler reicht aus Mit dem Antrag und Abrechnungsbogen der jeweiligen Pflegekasse (auch formlose Vorlagen sind möglich) Weiß ich nicht, warum sollte ich das auch machen?Was zählt als Verhinderungsgrund für die Hauptpflegeperson? Arbeiten beim Arbeitgeber Krankheit, Urlaub, sonstige Termine Es benötigt keinen Grund Nur zwingend notwendige Termine und auch nur mit einer entsprechenden BescheinigungKann ich die Verhinderungspflege rückwirkend beantragen? Ja, nur für das laufende, aktuelle Jahr möglich Ja, für das zurückliegende Jahr Nein, das ist grundsätzlich ausgeschlossen Ja, bis zu 4 JahreGibt es Unterschiede in der Verhinderungspflege bei verschiedenen Pflegegraden? Nein, es gibt ab Pflegegrad 2 keinen Unterschied Ja, je höher der Pflegegrad desto mehr Tage können genutzt werden Nein, es gibt ab Pflegegrad 1 keinen Unterschied Ja, je höher der Pflegegrad desto höher das BudgetWie lange im Voraus muss ich die Verhinderungspflege bei der Pflegekasse beantragen? 1 Jahr Warum muss ich das beantragen? 4 Wochen Es gibt keine Frist, kurzfristig möglichKann ich Verhinderungspflege stundenweise nutzen? Ja, aber nur wenn es Familienangehörige sind Ja, aber nur wenn es ein Pflege- oder Betreuungsdienst übernimmt Ja, das ist möglich Nein, es gehen nur volle TageWas passiert, wenn der Betrag für die Verhinderungspflege aufgebraucht ist (gültig bis 30.06.25)? Es können bis zu 1.854 € aus der Kurzzeitpflege umgewandelt werden Es kann ein Antrag auf "Erweiterung der Verhinderungspflege in Ausnahmefällen" bei der Pflegekasse gestellt werden Der Rest muss selbst getragen werden Es können bis zu 806 € aus der Kurzzeitpflege umgewandelt werdenWelche Unterlagen benötige ich für den Antrag auf Verhinderungspflege? Grundbuchauszug um die häusliche Ersatzpflege nachweisen zu können Antrag und Abrechnungsbogen der Pflegekasse KFZ-Zulassung für die Fahrtkosten Es ist kein Antrag notwendig, die Kasse überweist den Betrag pauschal zum JahresbeginnVorherigeNächsteTeil 3 von 4 zum Thema VerhinderungspflegeEs ist immer nur EINE Antwort richtig.Kann ich eine Kombination aus professioneller Pflege und Angehörigenpflege nutzen? Ja, das ist möglich Ja, aber nur im Verhältnis von maximal 50% Angehörige / 50% professioneller Pfleger Nein, man muss sich entscheiden, wer die Leistung erbringt Ja, aber nur im Verhältnis von maximal 30% Angehörige / 70% professioneller PflegerÜbernimmt die Pflegekasse die Kosten für Reisekosten der Ersatzpflegeperson? Nein, eine Fahrtkostenübernahme ist nicht möglich Ja, im erforderlichen Umfang Ja, aber nur bis 50 KM Entfernung Ja, aber nur bis 75 KM EntfernungKann ich Verhinderungspflege mehrfach im Jahr nutzen (gültig bis 30.06.25)? Ja, das ist möglich, es muss auf nichts geachtet werden Ja, es muss aber ggf. auf die 42-Tage-Grenze geachtet werden Nein, es geht nur am Stück, ohne Unterbrechung Ja, aber nur bei professioneller Pflege, nicht bei AngehörigenWie lange muss die Pflege vor der ersten Inanspruchnahme der Verhinderungspflege bestanden haben? Zwölf Monate muss die Pflegeperson gepflegt haben, bevor ein Anspruch besteht Es gibt keine Vorpflegezeit seitens der Pflegeperson Neun Monate muss die Pflegeperson gepflegt haben, bevor ein Anspruch besteht Sechs Monate muss die Pflegeperson gepflegt haben, bevor ein Anspruch bestehtIst die Verhinderungspflege für die Ersatzpflegeperson steuerpflichtig? Nein, in der Regel nicht, sofern eine sittlich-moralische Verpflichtung besteht und nicht mehr als 1 Person betreut wird Ja, die Verhinderungspflege muss versteuert werden, aber mit einem geringeren Steuersatz Ja, die Verhinderungspflege muss zum regulären Steuersatz versteuert werden Nein, die Verhinderungspflege ist grundsätzlich für jeden steuerfreiKann ich Verhinderungspflege auch bei Krankenhausaufenthalten der Pflegeperson nutzen? Ja, das ist möglich, die Pflegeperson ist ja verhindert Ja, aber nur eine stundenweise Verhinderungspflege Ja, aber nur die ersten drei Tage Nein, ein Krankenhausaufenthalt ist kein VerhinderungsgrundWie finde ich eine geeignete Ersatzpflegeperson? Die Ersatzpflegeperson muss selbst organisiert werden (Freunde, Bekannte, Verwandte, etc.) Häusärzte führen ein Register von Ersatzpflegepersonen Stellenausschreibung in der lokalen Zeitung Die Pflegekasse schickt eine Ersatzpflegeperson bei Bedarf vorbeiWas passiert, wenn die Pflegeperson plötzlich ausfällt? Es sind keine Maßnahmen erforderlich Die pflegebedürftige Person muss umgehend in eine stationäre Einrichtung Es kann eine Ersatzpflegeperson die Pflege übernehmen und über das Budget bezahlt werdenVorherigeNächsteTeil 4 von 4 zum Thema VerhinderungspflegeEs ist immer nur EINE Antwort richtig.Kann ich das Verhinderungspflege-Budget für einem stationären Aufenthalt nutzen? Nein, das ist ausgeschlossen, die Verhinderungspflege muss im häuslichen Umfeld stattfinden Ja, zum Beispiel in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung (Verhinderungspflege wird dabei umgewandelt)Muss ich Nachweise über die tatsächlichen Kosten der Verhinderungspflege erbringen? Nein, die Abrechnung mit der Kasse erfolgt pauschal Ja, aber nur wenn es ein Pflege- oder Betreuungsdienst macht, Angehörige müssen keine Nachweise führen Ja, aber nur für die Fahrtkosten, der Rest wird pauschal bezahlt Ja, die Kosten müssen nachgewiesen werden (Stunden-Nachweise, Fahrtkosten-Nachweise etc.)Wie hoch ist der Stundenlohn für eine Ersatzpflegeperson? Es darf nur der Mindestlohn für Hilfskräfte bezahlt werden Der Stundenlohn ist frei wählbar, zwischen 12 und 20 € je Stunde sind ein guter Richtwert Der Stundenlohn richtet sich an der Aufwandsentschädigung für Ehrenamt Der Stundenlohn orientiert sich am Tarifvertrag für PflegefachkräfteWie wirkt sich die Verhinderungspflege auf das Pflegegeld aus? Während der Verhinderungspflege wird kein Pflegegeld bezahlt Das Pflegegeld erhöht sich während der Verhinderungspflege Bei der "tageweisen" Verhinderungspflege kann es zu Kürzungen kommen Es gibt keine Auswirkungen auf das PflegegeldKann ich die Verhinderungspflege bei der Betreuung von Demenzkranken nutzen? Ja, es gelten die gleichen Bedingungen wie für Patienten ohne Demenz Nur wenn der Patient in der Zeit stationär untergebracht ist Ja, es gibt dafür sogar 535 € mehr Budget im Jahr Nein, dafür ist die Verhinderungspflege nicht vorgesehenGibt es eine Altersgrenze für die Ersatzpflegeperson? Es gibt keine Altergrenze, die Ersatzpflegeperson muss sich aber körperlich, seelisch und geistig in der Lage sehen Ja, die Ersatzpflegeperson muss mindestens 18 Jahre alt sein, und darf höchsten 70 Jahre alt sein Ja, die Ersatzpflegeperson muss mindestens 14 Jahre alt sein, und darf höchsten 80 Jahre alt sein Ja, die Ersatzpflegeperson muss mindestens 16 Jahre alt sein, und darf höchsten 75 Jahre alt seinKann Verhinderungspflege auch bei Pflegegrad 1 genutzt werden? Ja, genauso wie bei den anderen Pflegegraden auch Ja, aber nur mit 50% vom Budget Nein, bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf VerhinderungspflegeKann ich als Pflegeperson während der Verhinderungspflege eine Kur oder Reha machen? Ja, aber maximal 5 Tage am Stück Pflegende Angehörige benötigen keine Auszeiten, daher ist es nicht erforderlich Nein, Kur oder Reha sind kein Verhinderungsgrund Ja, das ist möglich, da die Pflegeperson verhindert istVorherigeNächsteErgebnis des QuizUm ein detailliertes Ergebnis zu erhalten geben Sie bitte Ihre Mailadresse an, wir senden Ihnen daraufhin Ihr detailliertes Ergebnis mit den richtigen Antworten zu. Sollten Sie nur die Gesamtpunktzahl sehen wollen, können Sie ohne Eingabe Ihrer Mailadresse fortfahren.Detailliertes Ergebnis per Mail erhalten (Mit Eingabe meiner E-Mailadresse habe ich die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen und stimme der Verarbeitung meiner Daten zur Auftragsbearbeitung und der Kontaktaufnahme per E-Mail. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.* Ja, ich möchte gerne den kostenlosen Newsletter von Pflege-durch-Angehörige erhalten Previous Ergebnis des Quiz