Es geht um Ihr Geld!!
Buchen Sie hier den von der Kasse vorgeschriebenen
verpflichtenden Beratungseinsatz
Jeder 2. Beratungseinsatz kann auf Wunsch auch digital erfolgen
*Die Informationen und Services auf unserer Seite sind für Sie kostenlos.
Wir finanzieren uns über eine Vergütung unserer Partnerfirmen.
Der Verpflichtender Beratungseinsatz ist für alle Pflegegeldempfänger verpflichtend.
Pflegebedürftige Menschen, die keinen Pflegedienst in Anspruch nehmen und nur Pflegegeld beziehen, sind dazu verpflichtet regelmäßig einen Beratungseinsatz durchzuführen. Die Häufigkeit des Beratungseinsatzes hängt vom Pflegegrad ab.
Dieser Beratungseinsatz muss durch anerkannte Beratungsstellen oder anderen zugelassenen Pflegeeinrichtungen durchgeführt werden. Erstberatungen werden immer als Präsenz-Termin vor Ort durchgeführt. Folgetermine können abwechselnd auch Digital per Video gemacht werden.
Bitte Beachten:
Seit Beendigung von Corona darf der verpflichtende Beratungseinsatz nicht mehr per Telefon gemacht werden