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Mo – Fr: 8:30 – 12:00 Uhr
und von 13:00 – 15:30 Uhr

Pflegesessel-Aufstehsessel

Jeder 2. Beratungseinsatz kann auf Wunsch auch digital erfolgen

Verpflichtender Beratungseinsatz §37/3 (#026)

Termin vereinbaren für den verpflichtenden Beratungsbesuch:

  • Pflegegeld sichern.
  • Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen.
  • Beratung individuell auf Ihren Pflegefall abgestimmt.
  • 100 % garantierte Datensicherheit durch SSL-verschlüsselte Datensätze

 

Trust Siegel PDA

*Die angegebenen Daten werden hierbei nur streng zweckgebunden und nur zur Bearbeitung und Beantwortung Ihrer Anfrage genutzt.

*Termin vereinbaren für den verpflichtenden Beratungsbesuch:

  • Pflegegeld sichern.
  • Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen.
  • Beratung individuell auf Ihren Pflegefall abgestimmt.
  • 100 % garantierte Datensicherheit durch SSL-verschlüsselte Datensätze

 

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*Die angegebenen Daten werden hierbei nur streng zweckgebunden und nur zur Bearbeitung und Beantwortung Ihrer Anfrage genutzt.

*Die Informationen und Services auf unserer Seite sind für Sie kostenlos.
 Wir finanzieren uns über eine Vergütung unserer Partnerfirmen.

Verpflichtender Beratungseinsatz

Der Verpflichtender Beratungseinsatz ist für alle Pflegegeldempfänger verpflichtend.

Pflegebedürftige Menschen, die keinen Pflegedienst in Anspruch nehmen und nur Pflegegeld beziehen, sind dazu verpflichtet regelmäßig einen Beratungseinsatz durchzuführen. Die Häufigkeit des Beratungseinsatzes hängt vom Pflegegrad ab.
Dieser Beratungseinsatz muss durch anerkannte Beratungsstellen oder anderen zugelassenen Pflegeeinrichtungen durchgeführt werden. Erstberatungen werden immer als Präsenz-Termin vor Ort durchgeführt. Folgetermine können abwechselnd auch Digital per Video gemacht werden.
Bitte Beachten:
Seit Beendigung von Corona darf der verpflichtende Beratungseinsatz nicht mehr per Telefon gemacht werden